
Neuwagengarantie bei EU-Reimport: Unterschiede nach Marke (Hyundai, Kia, Toyota) – Praxisleitfaden 2025
Was gilt für Reimporte? Wer leistet im Garantiefall? Dieser Leitfaden zeigt die Unterschiede nach Marke und liefert eine klare Checkliste – damit du vor dem Kauf und im Ernstfall nichts vergisst.
Inhaltsübersicht
Kurzfazit: Bei EU-Reimporten gelten grundsätzlich die Herstellergarantiebedingungen des Erstzulassungslandes. Entscheidend sind Serviceheft, Garantiekarte und ein sauberer Nachweis der Erstzulassung. Prüfe vorab, ob Wartungsintervalle/Länderausnahmen die Deckung beeinflussen – und dokumentiere alles schriftlich.
1) Grundlagen: Herstellergarantie vs. Gewährleistung
Gewährleistung ist gesetzlich (Käufer ↔ Händler) und greift bei Mängeln, die schon bei Übergabe vorhanden waren. Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers mit eigenen Bedingungen (Fristen, Umfang, Pflichten). Beim EU-Reimport gilt meist die Garantie des Marktes der Erstzulassung; sie ist innerhalb der EU häufig anerkannt, kann aber Bedingungen (z. B. Wartungsplan, länderspezifische Ausschlüsse) haben.
2) Checkliste: vor dem Kauf & beim Garantiefall
- Papiere prüfen: Erstzulassungsdatum, Service-/Garantiekarte, VIN, EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC).
- Garantieumfang schriftlich bestätigen lassen: Laufzeit/Max-Kilometer, Geltungsbereich EU/EWR, ausgeschlossene Bauteile.
- Wartungspflichten: Intervall & Öl-/Teilespezifikationen; akzeptierte Werkstätten (freie Werkstatt meist ok, sofern nach Herstellervorgabe dokumentiert).
- Software/Connected-Dienste: Ob Funktionspakete marktabhängig sind (z. B. Telematik, Karten-Updates).
- Im Schadensfall: Fotos, Fehlerspeicher, Kostenvoranschlag; Garantieantrag vor Reparatur freigeben lassen.
- Eskalation: Hersteller-Hotline (mit VIN), Importeur/Customer Care, ggf. Schlichtungsstelle.
3) Markenvergleich: Hyundai, Kia, Toyota (EU-Reimport)
Die folgenden Punkte sind praxisorientierte Leitplanken. Details können je nach Erstzulassungsland, Modelljahr und Sonderbedingungen variieren. Maßgeblich ist immer die konkrete Garantieschrift im Fahrzeugpaket.
Aspekt | Hyundai (EU-Reimport) | Kia (EU-Reimport) | Toyota (EU-Reimport) |
---|---|---|---|
Wer ist Garantiegeber? | i. d. R. Hersteller/Importeur des Erstzulassungslandes | i. d. R. Hersteller/Importeur des Erstzulassungslandes | i. d. R. Hersteller/Importeur des Erstzulassungslandes |
Start der Laufzeit | Ab Erstzulassung (im Ursprungsland) | Ab Erstzulassung (im Ursprungsland) | Ab Erstzulassung (im Ursprungsland) |
Geltung in DE | Häufig EU-weit anerkannt; Bedingungen prüfen | Häufig EU-weit anerkannt; Bedingungen prüfen | Häufig EU-weit anerkannt; Bedingungen prüfen |
Nachweispflichten | Serviceheft, Garantiekarte, Wartungsnachweise | Serviceheft, Garantiekarte, Wartungsnachweise | Serviceheft, Garantiekarte, Wartungsnachweise |
Wartung | Nach Herstellerplan; freie Werkstatt möglich, wenn nach Spezifikation dokumentiert | Ditto | Ditto |
Typische Stolperfallen | Länderspezifische Ausnahmen, abweichende Intervalle | Übertragbarkeit bei Halterwechsel, Teileliste | Hybrid-/Batterie-Checks, länderspezifische Programme |
4) Häufige Irrtümer & Edge-Cases
- „Reimport = keine Garantie“: Falsch. Oft gültig, aber an Bedingungen geknüpft und am Erstzulassungsmarkt orientiert.
- Software/Telematik: Funktions-Freischaltungen können marktgebunden sein – vorher abklären.
- Wartungsbelege: Fehlende Stempel/Belege sind der häufigste Ablehnungsgrund.
- Unfall/Modifikationen: Nicht genehmigte Umbauten können Deckung einschränken.
5) Praxisfälle & Eskalationspfade
- Defekter Inverter (Hybrid): Werkstatt erstellt Diagnose, beantragt Freigabe beim Garantiegeber. Ohne Freigabe nur Kostenvoranschlag – nichts vorschnell beauftragen.
- Displaytausch (Infotainment): Prüfen, ob Ländervariante identisch ist (Teilenr./Firmware). Sonst ggf. Teilefreigabe über Importeur.
- Abgelehnter Antrag: Schriftliche Ablehnung verlangen → mit VIN an Herstellerkundenservice → ggf. Schlichtung.
6) FAQ
Gilt die Herstellergarantie bei jedem EU-Reimport automatisch in Deutschland?
Oft ja, aber die Bedingungen des Erstzulassungslandes sind maßgeblich. Prüfe Garantiekarte/Serviceheft und kläre Sonderfälle (z. B. Hybrid-Checks) vorab.
Muss ich für die Garantie zwingend zur Vertragswerkstatt?
In der Regel nicht – wichtig ist Wartung nach Herstellervorgabe und saubere Dokumentation (Rechnung, Stempel, Öl-/Teilespezifikation).
Startet die Garantielaufzeit neu, wenn das Fahrzeug in Deutschland zugelassen wird?
Nein. Maßgeblich ist üblicherweise die Erstzulassung im Ursprungsland.
Was mache ich, wenn die Werkstatt den Antrag nicht stellt?
Werkstattwechsel in Betracht ziehen, Herstellerhotline mit VIN kontaktieren, Freigabeweg klären und alles schriftlich dokumentieren.
Zuletzt aktualisiert: 1. September 2025